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Unwirksame Rückzahlungsklausel in Forbildungsvereinbarung

– BAG, Urteil vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21 –

Ist ein Arbeitnehmer gemäß einer Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung im Falle einer Eigenkündigung zur Rückzahlung verpflichtet, ohne dass die Klausel nach dem Grund der Kündigung differenziert, ist die Rückzahlungsverpflichtung unwirksam. Weiterlesen