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Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung deckt eine im Rahmen eines Scheinwerkvertrags durchgeführte Personalgestellung

LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 7.5.2015 – 6 Sa 78/14 –

Eine als „Werkvertrag“ bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung, die aufgrund des Vorliegens einer unbeschränkten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis formal gedeckt ist, führt nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem bei ihm eingesetzten Arbeitnehmer. Weiterlesen