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Unbillige Weisungen müssen vom Arbeitnehmer nach Ansicht des 10. Senats nicht bis zu einer gerichtlichen Klärung vorläufig befolgt werden

BAG, Beschluss vom 14. Juni 2017 – 10 AZR 330/16 –

Nach Ansicht des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung seines Arbeitgebers nicht – auch nicht vorläufig bis zur gerichtlichen Klärung – Folge leisten. Anderer Ansicht ist bisher der 5. Senat in einer früheren Entscheidung. Weiterlesen