EuGH, Urteil vom 21.2.2018 – Rs. C-518/15 -EuGH –
Hat ein Arbeitnehmer sich im Rahmen ständiger Erreichbarkeit zu Hause aufzuhalten und im Bedarfsfall innerhalb von 8 Minuten am Arbeitsplatz zu erscheinen, so ist diese Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu qualifizieren. Weiterlesen