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Eine vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss abgegebene Erklärung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann dem Betriebsrat nicht nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zugerechnet werden

– BAG, Urteil vom 08.02.2022, 1 AZR 233/21 –

Eine vom Betriebsratsvorsitzenden unterschriebene Betriebsvereinbarung kann nicht wirksam zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommen, wenn es an einem – zumindest (nachträglich) genehmigenden – Beschluss des Betriebsrats für deren Abschluss fehlt. Weiterlesen