Zum 1. Juli 2015 erhöhen sich die Pfändungsfreibeträge für Arbeitseinkommen. Die Erhöhung folgt der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags um 2,76 %. Der pfändungsfreie Grundbetrag beträgt ab dem 1. Juli 2015 monatlich 1073,88 Euro (derzeit: 1045,04 Euro). Weiterlesen