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Befristung auf den Zeitpunkt einer dauerhaften Erwerbsminderungsrente ist zulässig

BAG, Urteil v. 10.12.2014 – 7 AZR 1002/12 –

Eine in einem Tarifvertrag geregelte auflösende Bedingung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer wegen voller Erwerbsminderung endet, bewirkt keine Benachteiligung wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers. Weiterlesen