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Rechtsfolgen einer vereinbarten Abrufarbeit ohne Mindestarbeitszeit

OLG Düsseldorf, Urt. vom 29.7.2015 – 7 Sa 313/15 –

Vereinbaren die Parteien in einem Formulararbeitsvertrag einen Arbeitszeitumfang nach betrieblichem Bedarf (Abrufarbeit) ohne hierbei eine Mindeststundenanzahl zu vereinbaren und ist der Arbeitnehmer anschließend durchschnittlich in Vollzeit tätig, so führt dies nach Ansicht des LAG Düsseldorf weder zu der Fiktion des § 12 Abs.1 S. 3 TzBfG, wonach 10 Wochenstunden als vereinbart gelten, noch automatisch zur Annahme eines Vollzeitarbeitsverhältnisses. Weiterlesen