Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung – auch Leiharbeit genannt – ist aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Unternehmen können mit dem Einsatz von Leiharbeitnehmern flexibel und schnell auf verschiedene wirtschaftliche Herausforderungen reagieren und hierdurch ihre Personalkosten zumeist erheblich senken. Vorübergehende Bedarfsspitzen können ohne Aufstockung der eigenen Arbeitnehmer bewältigt werden. Die Leiharbeit ermöglicht es zudem, Fachkräfte ohne arbeitsvertragliche Bindung zu erproben.

Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht ist indes streng reguliert und ein Feld permanenter Reformen. Die Kenntnis und Beachtung der einschränkenden Vorgaben durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie auch der zunehmend restriktiven Rechtsprechung ist für Unternehmen bei dem Einsatz von Leiharbeitskräften daher wichtig, um den hiermit verfolgten positiven Effekt nicht ins Gegenteil zu verkehren. Neben unerwünschten arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen insbesondere auch Bußgeld- und sogar Strafverfahren.

Der rechtssichere Einsatz von Fremdpersonal ist ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit. Wir beraten sowohl Entleiher als auch Zeitarbeitsunternehmen umfassend und praxis- sowie branchenorientiert in allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung. Wir gestalten speziell auf Ihre Situation abgestimmte Arbeitsverträge und beraten zu tarifrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch zu Entgelt- und Entlohnungsfragen unter Berücksichtigung von Branchentarifverträgen. Darüber hinaus können Sie auch bei der Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sowie in mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten auf unsere Kompetenz vertrauen. Planen Sie alternativ einen Fremdpersonaleinsatz auf der Grundlage von Dienstleistungs- und Werkverträgen, analysieren wir die Risiken sowie Machbarkeit und unterstützen die Umsetzung durch entsprechende Konzept- sowie Vertragserstellung. Verleiher beraten und unterstützen wir zudem in Genehmigungsverfahren zur Erlangung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis; erforderlichenfalls vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Behörden in streitigen Verfahren.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prozessvertretung in sämtlichen mit der Arbeitnehmerüberlassung bzw. dem Fremdpersonaleinsatz zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträgen
  • Planung und Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
  • Beratung bei dem Fremdpersonaleinsatz auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen
  • Beratung zur Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen
  • Beratung zur Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrates beim Einsatz von Fremdpersonal
  • Beratung zur Vermeidung von Straf- und Bußgeldverfahren
  • Unterstützung bei der Einholung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
  • Prozessvertretung