Umstrukturierung und Sanierung

Umstrukturierungen sind für viele Unternehmen zur Daueraufgabe geworden. Strukturen müssen ständig überprüft und verbessert werden, um nachteilige Markt- oder Kostenentwicklungen und daraus resultierende Unternehmenskrisen zu verhindern. Geraten Unternehmen in die Krise, sind Umstrukturierungen in der Regel unverzichtbar, um deren Fortbestand langfristig zu sichern.

Für sämtliche Umstrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen sind wir der arbeitsrechtliche Berater an Ihrer Seite, der Sie kompetent, praxisorientiert und kostenbewusst sowohl in der Krisenvorsorge als auch durch Krisen begleitet. Wir beraten bei Betriebs- und   Unternehmensumwandlungen, Unternehmensveräußerungen bis hin zu umfangreichen Rationalisierungsmaßnahmen. Mit unserer praktischen Erfahrung unterstützen wir Sie arbeitsrechtlich dabei, ihr Unternehmen neu zu ordnen, aus einer Krisensituation heraus zu sanieren oder vor einer Insolvenz zu retten. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen unternehmerischen Anforderungen analysieren wir die arbeitsrechtliche Machbarkeit von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen und entwickeln gemeinsam mit allen Beteiligten arbeitsrechtlich sichere und wirtschaftliche Konzepte.

Selbstverständlich stellen wir gemeinsam mit Ihnen auch die professionelle Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im vorgesehenen Zeit- und Budgetrahmen sicher. Wir führen Personalanpassungen und erforderlichenfalls Massenentlassungen durch, verhandeln mit Betriebs- und Personalräten über den Abschluss von Interessenausgleichen oder Sozialplänen und vertreten Ihre Interessen sowohl als Beisitzer in Einigungsstellen als auch in Kündigungsschutzverfahren.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Betriebs- und   Unternehmensumwandlungen sowie Unternehmenskäufen bzw. -veräußerungen
  • Ausgliederung / Outsourcing von Betriebsteilen
  • Erarbeitung und Umsetzung von Personalabbaukonzepten
  • Beratung und Unterstützung bei Massenentlassungen
  • Beratung bei Tarifwechsel und -vereinheitlichung
  • Verhandlungen mit Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden
  • Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Vertretung in Einigungsstellenstellenverfahren
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Insolvenzarbeitsrecht